AGB

        AGB

Diese AGB gelten für Aufträge, die der Presseagentur Silke Schmidt, Kornblumenring 23, 31600 Uchte,   erteilt werden – sofern ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Nutzungsrechte
An allen Leistungen der Presseagentur Silke Schmidt werden dem Auftraggeber Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Die Presseagentur Silke Schmidt ist berechtigt, die Produkte zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

Urheberrechte
Vorschläge und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht – es sei denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart worden ist – und haben auch keinerlei Einfluss auf die Höhe des Honorars.

Die Verwendung von Materialien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt (z.B.   Fotos, Texte, Logos), erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist.

Haftung
Mit der Genehmigung von Entwürfen und Umsetzungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die  Verantwortung für Text und Bild. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe und Umsetzungen entfällt die Haftung der Presseagentur Silke Schmidt.

Sollte die Presseagentur Silke Schmidt notwendige Fremdleistungen in Auftrag  geben müssen, sind die jeweiligen Auftragnehmer und Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Presseagentur Silke Schmidt. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Partner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegen wirken.

Schweigepflicht 
Die Presseagentur Silke Schmidt verpflichtet sich, über sämtliche Details, die im   Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden – insbesondere mit der Begründung des   Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Presseagentur Silke Schmidt beruhen.

Vergütung
Die Vergütung ist innerhalb des auf der Rechnung gesetzten Zahlungszieles fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Presseagentur Silke Schmidt Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Giro-Dispo-Zinssatzes verlangen.

Honoraranspruch der Presseagentur Silke Schmidt entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert finanzielle  Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu vereinbaren und zu leisten.

Alle der Presseagentur Silke Schmidt entstehenden Auslagen sind vom Kunden zu erstatten.

Schlussbemerkung
Die Wirksamkeit der Bestimmungen wird nicht berührt, wenn einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollten.

Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich für die Presseagentur Silke Schmidt zuständige Gericht.

 Stand 01.02.2020

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